Allgemeine Geschäftsbedinung
1. Geltung
1.1. Unsere Materiallieferungen und Bauleistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine schriftliche Auftragserteilung durch den Auftragnehmer (AN = Glösmann Bau-Service) als anerkannt gelten, und für den Auftraggeber (AG = Kunde) und Auftragnehmer (AN) verbindlich sind.
1.2. Eine Abweichung von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung schriftlich und von AG und AN unterfertig wird.
2. Preise, Rechnungslegung und Fälligkeit
2.1. Die im Angebot ausgewiesenen Preise haben ab Angebotserstellung eine Gültigkeit von 3 Monaten. Die Preise für Dämmung, Baustahl und Bewehrungsmatten sind Tagespreise. Diese können sich laufend ändern.
2.2. Wenn nicht anders angeboten oder vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand und Ausmaß.
2.3. Vorbereitungs- und Ladetätigkeiten werden als Arbeitszeit verrechnet. Weiters kann eine Anfahrtspauschale fällig werden.
2.4. Angebots- und Auftragssummen sind unverbindlich und können überschritten werden. Zusätzliche Leistungen und unvorhersehbare Mehraufwände z.B. bei Sanierung- oder Umbauarbeiten werden Mengen/Masse überschlagsmäßig ermittelt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
2.5. Es können Teilzahlungsrechnungen pauschal nach Baufortschritt verrechnet werden. Bei Fertigstellung des Auftrages wird eine Schlussrechnung gestellt.
2.6. Zahlungsbedingungen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug von Rechnungen, Teil- und Schlussrechnungen werden 9% Verzugszinsen berechnet. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und werden nachgefordert.
2.7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2.8. Wenn ein Auftrag, oder wesentliche Teile davon, ohne unserem Einverständnis, nicht zur Ausführung kommen, werden 10% Stornogebühren verrechnet.
3. Arbeitsausführung
3.1. Wasser, Strom und Sanitäranlagen sind bei Bedarf bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3.2. Zufahrten für LKW und Kran, sowie An- und Abtransport Wege für Baumaschinen und Firmenfahrzeuge müssen bauseits gewährleistet werden. Ein entsprechender Lagerplatz für Baustoffe ist zur Verfügung zu stellen. Wiederherstellung von Grünflächen wird bauseits erledigt.
3.3. Für Paletten werden 25,00€ excl. verrechnet, bei Retourgabe unbeschädigter Leerpaletten werden 24,00€ excl. gutgeschrieben.
3.4. Retourmaterial kann nur 2 Monate nach Schlussrechnung, in ganzen Einheiten und in ordnungsgemäßen Zustand angenommen und gutgeschrieben werden.
3.5. Anfälliger Restmüll sowie Verpackungsmaterial hat der Auftraggeber auf eigene Kosten zu entsorgen. Auf Wunsch wird dieser gegen Verrechnung von uns abgeholt und entsorgt.
3.6. Vom Auftraggeber ausgeliehene Baumaschinen- und Geräte müssen im sauberen und funktionsfähigen Zustand zurückgegeben werden. Sollte ein Defekt entstanden sein, muss dieser unverzüglich gemeldet werden. Bei Bedarf werden Reinigungs- und/oder Reparaturkosten verrechnet. Gilt auch für z.B. Bagger, Mannschaftscontainer, diverse Schalungsmaterialien und ähnliches.
3.7. Personal: Bei bauseits beigestelltem Hilfspersonal wird bei der Preisbildung vorausgesetzt, dass diese Arbeitskräfte imstande sind, schwere körperliche Arbeiten auf Anweisung unserer Arbeiter verrichten zu können. Der Auftraggeber übernimmt für beigestelltes Personal keine Haftung.
4. Termine
4.1. Eine Überschreitung der Bauzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, Schadenersatzansprüche an uns zu stellen.
4.2. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die benötigten Materialen bestellt haben, verschiebt sich ein etwa vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Bauverzögerungen zu informieren.
4.3. Wir haften nicht für Liefer- und Bauverzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Streiks, gesetzliche oder behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse. In diesen Fällen verlängert sich die vereinbarte Bauzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten und das Ende derartiger Umstände zu informieren.
5. Planungsunterlagen
5.1. Alle anfallenden Gebühren sowie Kosten, die für die Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Sonderleistungen, wie z.B. Visualisierungen, sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.
6. Verpflichtungen des Kunden
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Unterlagen, wie z.B. Detailpläne, statische Vorberechnungen und die zuletzt gültigen Ausführungspläne, innerhalb 14 Tage vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen.
6.2. Sollten durch eine zu späte Übermittlung der Unterlagen Verzögerungen und ggf. Kosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
6.3. Sollten durch eine zu späte Übermittlung der Unterlagen Verzögerungen und ggf. Kosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
6.4. Sollte der Auftraggeber bei einem Firmenfahrzeug einen Schaden verursachen, muss dieser für den Schadenersatz aufkommen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber für sämtliche Folgen einzustehen, die sich aus der Verwendung des Firmenfahrzeugs ergeben. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Haftung für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, Bußgelder, Gebühren, Kosten aus Unfällen und sonstigen Ereignissen sowie sozialversicherungsrechtliche Folgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Firmenfahrzeugs entstehen können.
6.5. Baustellenkoordinationsgesetz: Wir weisen auf die Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetztes (BauKG) hin, welches im Wesentlichen besagt, dass der Bauherr unter gewissen Umständen verpflichtet ist, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu beauftragen. Zweck dieses Bundesgesetzes ist die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf der Baustelle durch entsprechende Koordinierung der Bauarbeiten.
7. Hinweis- und Warnpflicht sowie Haftungsauschluss
7.1. Die Hinweis- und Warnpflicht des Auftragnehmers ist auf leicht erkennbare, nicht näher überprüfbare Mängel des beigestellten Stoffs beschränkt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine eingehende Überprüfung des beigestellten Materials vorzunehmen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
7.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder fehlerhafte Pläne entstehen, die von Kundenseite beigestellt werden. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Pläne. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Pläne auf Fehler zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Mängel oder Schäden.
8. Gerichtsstand/Allgemeines
8.1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
8.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
8.3. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Information nach Art. 13 DSGVO
1. Datenerhebung
Im Falle der Geschäftsanbahnung und unserer Beauftragung erheben und verarbeiten wir nachstehende Daten und Datenkategorien:
- Stammdaten (Name, Firma, Geschlecht, Geburtsdatum)
- Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon- u. Faxnummer, E-mail Adresse)
- Steuerdaten (UID-Nr)
- Sozialversicherungsdaten
2. Verantwortlicher der Datenerhebung
Verantwortlicher für die Datennutzung ist Georg Glösmann, Lannerstraße 4, 3300 Amstetten.
3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO), welche Sie anlässlich unserer Beauftragung erteilen, oder wenn die Verarbeitung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung und Abwicklung unseres Auftrags erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Es werden ausschließlich nur solche personenbezogenen Daten erhoben und verwendet, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich sind.
4. Dauer der Datenverwendung (Speicherung)
Ihre Daten speichern wir so lange, als dies für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt, wenn Sie die Einwilligung zu deren Speicherung widerrufen, wenn Ihre Daten zur Erfüllung des verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind, oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist oder wird. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke werden von einem Löschungsverlangen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht berührt. Eine längere Aufbewahrungsdauer findet nur in gerechtfertigten Fällen wie etwa zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, bei berechtigten Interessen statt.
5. Datenweitergabe an Dritte
Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben bzw. übermittelt, wenn dies zum Zweck der Auftragserfüllung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Dazu zählen Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Subauftragnehmer sowie Ansprechpartner bei Behörden, Banken und Kreditkartenunternehmen (Zahlungsverkehr), Steuerberater (Rechnungslegung) sonstige Behörden, Statistik Austria. Zur Auftragserfüllung ist es oftmals erforderlich, Ihre Daten an Dritte (z.B. Versicherungen, Dienstleister), derer wir uns bedienen und denen wir Daten zur Verfügung stellen, etc.) weiterzuleiten. Eine Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Auftragserfüllung oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung.
6. Ihre Rechte
Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung. Ebenso haben Sie gemäß Artikel 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger personenbezogener Daten, gemäß Artikel 18 DSGVO auf Einschränkung der Verarbeitung oder gemäß Artikel 17 DSGVO auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie gemäß Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragung. Änderungen oder einen Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie gemäß Artikel 21 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vornehmen. Der Widerruf der Einwilligung, Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann jederzeit mittels Briefes an Georg Glösmann, Lannerstraße 4, 3300 Amstetten, oder per E-Mail georg@gloesmann-bau.at erfolgen.
Weiterführende Informationen zur Datenverwendung finden Sie auf unserer Website: Datenschutzerklärung